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Aktueller Hygieneplan der GS Hohnstädt

Info 11.9.2022

Liebe Eltern, hier finden Sie den aktuellen Hygieneplan und das Infoblatt mit den Absonderungsregelungen im Fall einer Corona-Infektion. Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass der Zutritt mit Symptomen einer Corona-Infektion (besonders Fieber, erneut auftretender Husten, Schnupfen sowie Geruchs-und Geschmacksverlust) nicht gestattet ist. Sollte ein Kind während der Unterrichts- oder Hortzeit plötzlich solche Symptome entwickeln, informieren wir Sie umgehend. Ein anlassbezogener Test erfolgt nur nach reichlicher Abwägung der Situation und mit dem Vorliegen der Einverständniserklärung der Eltern. Weitere Informationen finden Sie auch unter:http://www.coronavirus.sachsen.de

So geht es nach den Osterferien weiter!

Informationen zum Schulstart am 25.4.2022: 

Organisation:

Nach den Ferien erwarten wir alle Schulkinder wieder zum regulären Schulbetrieb nach Stundenplan. Schon am Dienstag und Mittwoch gibt es wieder einen besonderen Höhepunkt. Am 26. 4. startet der Wettkampf „Ball unter die Leine“ der 1./.2 Klassen und am Mittwoch heißt es für die 3./4. Klassen „Völkerball-Wettbewerb“. In der ersten Maiwoche findet für die 4. Klassen ein Medienprojekt „Sicher durchs Internet“ statt. Mit Beginn der wärmeren Tage möchten wir unseren Schulgarten weiter gestalten. Besonders werden wir uns der „Schulgartenhütte“ widmen. Hier suchen wir fleißige Eltern, die uns beim Streichen und bei kleinen Reparaturarbeiten helfen können. Die Klassenlehrer werden die Elternsprecher dazu näher infomieren.

Neue Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie:

Dem beigefügten Hygieneplan der Schule können alle detaillierten Regelungen entnommen werden. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Keine Testpflicht mehr für Schulkinder, Mitarbeiter und Schulfremde
  • Freiwillige Testung für Mitarbeiter der Schule möglich.
  • Freiwillige Testung für Kinder können im Verdachtsfall einer Erkrankung erfolgen. Die Eltern erhalten dazu am Montag ein Abfrageformular.
  • Bewährte Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen nach dem Betreten des Schulgebäudes, regelmäßiges Lüften und Einhalten des Sicherheitsabstandes bleiben für alle wie gehabt.
  • Weiterhin gibt es eine Zugangskontrolle für Schulfremde, dies erfolgt über Anmeldung im Sekretariat.
  • Organisation der Abholung der Hortkinder bleibt vorerst wie gehabt.
  • Betretungsverbot besteht für Personen mit mind. einem Symptom für SARS-Covid-2 (neu auftretendem Husten, Atemnot, Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust) oder mit einer nachweislichen Infektion.
  • Es besteht weiterhin Schulpflicht. 

Elterninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 13.4.2022

 

Informationen zu aktuellen Corona-Regelungen

Liebe Eltern, hiermit möchte ich Sie über die betreffenden Neuregelungen für die GS Hohnstädt entsprechend der aktualisierten SchulKitaCoVo vom 30.3.2022 informieren. Diese regelt nachweisabhängige Zutrittsbeschränkungen, Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Vorhandensein von Hygieneplänen, Maßnahmen zur Vorbeugung, zur Reduzierung von Infektionen und zur Unterbrechung von Infektionsketten sowie Maßnahmen bei Auftreten von Infektionen in Schulen, die von der Schulaufsichtsbehörde angeordnet werden können. Zusammengefasst sind diese Regelungen zu beachten:

  • Unterricht im Regelbetrieb
  • Tragen einer MNB entfällt vor und auf dem Schulgelände für alle
  • Freiwilliges Tragen einer MNB kann gern erfolgen
  • Testung erfolgt 2x wöchentlich für ungeimpfte und nicht genesene Schüler und Schülerinnen sowie für schulisches Personal und Personal des Hortes
  • Testung 2x wöchentlich für alle geimpften und genesenen Personen ausdrücklich empfohlen
  • wenn ein Kind oder Erwachsener der Klasse in Schule positives Testergebnis hat, dann erfolgt für diese Klasse für alle Kinder und betreffenden Erwachsenen Testung an 5 aufeinander folgenden Schultagen
  • kein Zutritt für Kinder und Erwachsene mit einem der folgenden Symptome: Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust (nicht, wenn Allergien oder andere Krankheiten vorliegen sollten, dann bitte ärztlichen Nachweis erbringen)
  • Zutritt für Gremien der Elternmitwirkung nur mit Testnachweis nicht älter als 24 h oder mit Impfnachweis
  • bei mehr als einer SARS-CoV-2 Infektionen in der Schule kann oberste Schulaufsichtsbehörde in Absprache mit Schule, Maßnahmen wie eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen, Wechselbetrieb oder Schließung von Klassen oder der Schule anordnen

Achtung zu folgenden Neuregelungen:

  • bei positivem Testergebnis im Rahmen der schulischen Testung stellt die Schule die Bescheinigung darüber aus
  • auf Meldung beim Gesundheitsamt wird verzichtet, Eltern müssen eigenverantwortlich weiterverfahren (Einhalten der Quarantänezeit, Nachweis eines negativen Testergebnisses nach durchstandener Krankheit, vorzeitiges Freitesten ist weiterhin möglich)
  • Kinder mit positivem Testergebnis im Rahmen der schulischen Testung: Eltern werden weiterhin von der Schule unverzüglich informiert und holen ihr Kind ab. Schule stellt Bescheinigung aus.

Noch ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte den obigen Anlagen: SchulKitaCoVo vom 30.3.22, Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung, Hygieneplan der GS Hohnstädt vom 2.4.22

Für Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail über Lernsax an mich.

D. Pohl, Schulleitung

Aktueller Hygieneplan

Hier finden Sie unseren aktuellen Hygieneplan.

Informationen zum Schulstart ins 2. Halbjahr

Start in den Frühling... Nach stürmischen Winterferien starten wir am Montag in das 2. Halbjahr. Wir freuen uns auf die gemeinsame Lernzeit und sonnenreiche Frühlingstage. Das Sächsische Ministerium für Kultus hat beschlossen, wie es weitergeht. Laut Information vom 22. Februar 2022 ist es ein besonderes Anliegen, dass Kindern, Jugendlichen und Kollegien in Schulen schrittweise wieder mehr Unbeschwertheit und Normalität nach schwierigen Zeiten ermöglicht wird. Die erste Schulwoche bildet den Übergang dazu. In dieser gelten zunächst noch die Regeln wie vor den Ferien. Dann greifen die allgemeinen Erleichterungen der Regelungen entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung. So geht es in der Grundschule Hohnstädt weiter:

🐝 1. Schulwoche, 28.2.- 4.3.2022
  • Klassenleiterunterricht:
  • Mo-Die, für alle Klassen 1.- 4. Stunde, Mi-Fr, Kl. 1/2 1.- 4.Std., Kl. 3/4 1.- 5.Std
  • 3x wöchentlich Testung
  • geltende Corona-Schutzmaßnahmen bleiben wie vor den Ferien
  • FFP2 Maskenpflicht vor dem Schultor beim Bringen und Abholen der Kinder
  • Maskenpflicht für Kinder (medizinische MNB) vor dem Schultor und auf den Gängen
  • Zutrittsbeschränkungen wie gehabt

🐝 2. Schulwoche, 7.3.- 11.3.2022

  • grundsätzlich wieder Schulpflicht (Abmeldung vom Präsenzbesuch entfällt)
  • Regelbetrieb ohne Einschränkungen
  • neuer Stundenplan, Umsetzung aller Unterrichtstunden nach Stundentafel
  • 2x wöchentlich Testung
  • bei positivem Corona-Test eines Schülers Testung in der Klasse 5 Tage täglich
  • Zutrittsbeschränkungen bleiben und Pflicht zum Tragen einer MNB im Schulgebäude (auf den Gängen)

🐝 voraussichtlich ab 21.3.2022

  • Beginn der GTA-Angebote am Nachmittag

Informationen zur aktuellen Lage

Teilweise Anordnung zur häuslichen Lernzeit

Momentan steigert sich das Corona-Infektionsgeschehen nicht nur allgemein sondern auch an unserer Schule. Aufgrund dessen muss ab morgen, also ab dem 3.2.2022 bis zum 9.2.2022 für die Klassen 1a und 1b sowie für die Klasse 2b die häusliche Lernzeit angeordnet werden. Die Lernpläne für diese Klassen sind bereits in Lernsax eingestellt und werden weiter aktualisiert. Die Notbetreuung wird für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten, für die Schul- und Hortzeit ermöglicht. Bitte geben Sie uns eine Information und lassen Sie uns das ausgefüllte Formular für die Notbetreuung zukommen. Für Ihre Fragen zur aktuellen Situation stehen wir gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns per E-Mail oder über Lernsax. Die Allgemeinverfügung senden wir allen betroffenen Familien über Lernsax zu. Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich vom Essen beim Essenanbieter ab.

Weiterhin wird es ab morgen wieder Klassenleiterunterricht geben. Die Testung erfolgt diese Woche täglich. Auch sonst achten wir weiter auf die konsequente Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen. Wir bitten alle Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder, besonders morgens vor dem Tor, auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske zu achten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Unterstützung der Schutzmaßnahmen.

D. Pohl, Schulleitung

Ausschreibung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ – Maßnahmen zum gezielten Abbau von Lernrückständen

Wir suchen ab sofort für die Umsetzung des Programms Mitstreiter auf Honorarbasis. Bitte melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail in unserer Schule. Auch wenn Sie Angebote zur Lernförderung anderer Art haben, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung. Für folgende Inhalte benötigten wir Unterstützung:

  1. Aufholen in den Nebenfächern: – besonders Umsetzung von Bildungsinhalten im Bereich Werken (Bauen und Konstruieren, Werkzeugkunde, Kennenlernen und Erproben technischer Elemente) für Kinder der 3. und 4. Klassen (Umfang Klasse 3- 2×72 Stunden, Klasse 4- 2×72 Stunden, 1. und 2. Halbjahr)
  2. Förderung Englisch: Für die zusätzliche Förderung der Kinder in den 3. und 4. Klassen bis zum Ende des 1. Halbjahres und für das 2. Halbjahr, monatlich ca. 16 Stunden bzw. nach Absprache)
  3. Förderung Kunsterziehung/Werken fächerübergreifend, verschiedene lehrplanergänzende Inhalte
  4. Förderung im Bereich Lesen, besonders im Anfangsunterricht und im Rahmen des START-Trainings
  5. Förderung im Bereich Sport

Diana Pohl, Schulleitung

Ergänzende Informationen zur Hortbetreuung

Liebe Eltern, ab dem 29.11.2021 gelten folgende Regelungen für die Hortbetreuung: Der Frühhort ab 6.00 Uhr und die Hortbetreuung bis 16.00 Uhr erfolgen regulär für alle Hortkinder. Der Späthort von 16.00 bis 17.00 Uhr ist nur für Eltern mit Notbetreuungsanspruch (siehe folgende Anlagen).

Informationen über den weiteren Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien

Regelungen durch das Sächsische Staatsministerium vom 19.11.21

Liebe Eltern, für die Woche vom 22.11. bis zum 26.11.2021 gelten der Ablauf und die schulinternen Regelungen, wie im Elternbrief vom 19.11.2021 beschrieben. Für den weiteren Ablauf ab 29.11.2021 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus auf Grundlage der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung und der Schul- und Kitaverordnung die wichtigsten Regelungen wie folgt bekannt gegeben:

  • Aussetzung der Schulbesuchspflicht ab dem 22.11.2021
  • Abmeldung von Kindern muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen und durch den Infektionsschutz begründet werden
  • Daraus ergibt sich kein Anspruch auf eine Beschulung durch die Lehrkräfte und es erfolgt keine Leistungsbewertung.
  • Angesichts der enormen Anforderungen, den Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen abzusichern, ist parallele häusliche Beschulung für abgemeldete Kinder nicht zu gewährleisten.
  • Testungen erfolgen 3x wöchentlich.
  • Zutritt für Eltern und schulfremde Personen nur mit medizinischer Maske, zusätzlich für nicht geimpfte oder genesene Personen nur mit einem tagesaktuellen Testnachweis.
  • Ab 29.11.2021 verpflichtend eingeschränkter Regelbetrieb nach dem Konzept mit festen Klassen bzw. Gruppen.
  • Hortbetreuung in vollumfänglichem Umfang nur für eng begrenzten Personenkreis mit einer Beschäftigung in besonders wichtigen Infrastruktureinrichtungen.

Liebe Eltern, wir beraten in den kommenden Tagen, wie wir den eingeschränkten Regelbetrieb an der Grundschule Hohnstädt und die Hortbetreuung umsetzen können. In Kürze erhalten Sie weitere Informationen dazu. Grundlage für weitere Entscheidungen werden weiterhin die noch zu erwartenden Informationen durch das Kultusministerium sein.

Diana Pohl, Schulleitung

Information zur weiteren Schulschließung

11. November 2021

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an Grundschule und Hort Hohnstädt werden beide Einrichtungen vom 15.11. bis 19.11.2021 komplett geschlossen. Es ist für diesen Zeitraum keine Notbetreuung vorgesehen. Das bedeutet, dass alle Kinder in die häusliche Lernzeit gehen. Berufstätige Eltern können die amtliche Allgemeinverfügung dem Arbeitgeber als Quarantänebescheinigung zum Nachweis vorlegen. Weitere ausführliche Informationen erhalten alle Eltern über den Elternsprecher und durch die Schulleitung über Lernsax.

Für Fragen stehen ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte schreiben Sie mir am besten über Lernsax eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch unter 03437-911117. Die amtliche Allgemeinverfügung erhalten alle Eltern ebenfalls über Lernsax.

Im Namen des gesamten Teams der Grundschule Hohnstädt wünsche ich allen erkrankten Kindern und Familienangehörigen gute Besserung und hoffe, dass es baldmöglichst wieder bessere Nachrichten gibt.

Diana Pohl, Schulleitung

Schulschließung 9.11.-12.11.2021

Liebe Eltern, aufgrund des aktuellen hohen Infektionsgeschehens an der Grundschule Hohnstädt wird diese vom 9.11.-12.11.21 geschlossen. Die amtliche Allgemeinverfügung können Sie bei der Schulleitung erfragen.

Das bedeutet, dass ab morgen alle Kinder in die häusliche Lernzeit gehen. Eltern, die keine Möglichkeit der außerschulischen Betreuung haben, können Ihr Kind in die Notbetreuung geben. Diese findet in der regulären Schulzeit statt. Der Hort betreut die Kinder zu den Hortzeiten, jedoch muss der Früh- und Spätdienst leider entfallen. Alle Kinder bekommen über Lernsax die aktuellen Lernpläne und Materialien. Bitte melden Sie sich bei Fragen oder wenn Sie noch Arbeitshefte oder Bücher abholen möchten, telefonisch unter 03437-911117. Kinder, die ab 9.11. in die Notbetreuung kommen, können die ausgedruckten Lernpläne in der Schule erhalten. Den Essensanbieter informieren wir über die aktuelle Lage, wir bitten Sie jedoch, ihr Kind persönlich noch abzumelden.

Leider muss aufgrund der aktuellen Lage der geplante Start der Ganztagsangebote am Nachmittag noch einmal verschoben werden.

Im Namens des gesamten Teams der Grundschule Hohnstädt wünsche ich allen erkrankten Kindern und Eltern gute Besserung und für alle gutes Durchhaltevermögen sowie viel Kraft, die herausfordernde Lage zu meistern.

Diana Pohl, Schulleitung

Wichtiger Hinweis für die Elternabende im September/Oktober 2021

Liebe Eltern, laut einer aktuellen Information des Landesamtes für Schule und Bildung besteht zu den bevorstehenden Elternabenden doch keine Test-oder Nachweispflicht. Ein Mund-und Nasenschutz ist jedoch erforderlich.

D.Pohl, Schulleitung

Hinweise für die Elternabende und Elterngespräche

Liebe Eltern, nun ist es wieder soweit und die Elternabende starten. Wir sind froh darüber, dass die Durchführung der Elternabende wieder in der Schule möglich ist. Bitte denken Sie bei Ihrer Teilnahme an folgende Regeln entsprechend des aktuellen Hygieneplans:

– Nachweispflicht (tagesaktueller Testnachweis oder Nachweis der Impfung bzw. Genesung) – Mund-Nasenschutz erforderlich unmittelbar vor dem Schulgelände und auf dem Schulgelände – – Teilnahme von möglichst nur einem Elternteil – – – Hände bitte bei Eintritt waschen oder desinfizieren

Elterngespräche können und sollten nach Möglichkeit zunächst weiterhin telefonisch geführt werden, in dringlichen Fällen ist es auch in der Schule unter Beachtung der obigen Regeln möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

D.Pohl, Schulleitung

Ergänzende Informationen vom 2.9.2021

Liebe Eltern, bitte beachten Sie, dass für alle Kinder am ersten Schultag die Einwilligungserklärung zur Testung benötigt wird. Dies gilt besonders für alle Kinder, die neu an unserer Schule lernen bzw. bei denen diese noch nicht aus dem letzten Schuljahr vorliegt. Die Eltern der Schulanfänger erhalten die Formulare bei der Zuckertütenübergabe. Hier finden Sie das Formular:

Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie für den Schulstart (6.9.-19.9.2021)– Informationen vom 30.8.2021

  • Schulpflicht besteht wieder für alle Kinder, Befreiung nur mit ärztlichem Attest
  • zweimalige Testung pro Woche für Schüler, Lehrkräfte, Schul- und Hortpersonal
  • bei einer Inzidenz über 10 dreimalige Testung pro Woche
  • Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
  • Medizinischer Mund- und Nasenschutz gilt für alle Kinder, Eltern und Außenstehende vor dem Schulgelände bzw. im Eingangsbereich des Schulgeländes. Kinder bis 6 Jahre sind davon befreit.

Sonderregelungen für die Schuleinführungsfeier am 4.9.2021

  • Testnachweis beim Betreten des Schulgeländes an diesem Tag nicht notwendig
  • Zutritt zum Gelände für Schulanfänger und deren Begleitpersonen ohne Testung gestattet
  • Alle weiteren Hygieneschutzmaßnahmen bleiben:
  • Medizinischer Mund- und Nasenschutz gilt für alle Kinder, Eltern und Außenstehende vor dem Schulgelände bzw. im Eingangsbereich des Schulgeländes. Kinder bis 6 Jahre sind davon befreit.
  • Desinfektionsmittel für die Hände stehen am Eingang der Turnhalle bereit
  • Bitte seien Sie im Interesse aller an diesem Tag besonders umsichtig, vielen Dank.
  • Weitere Informationen zur Feier folgen ab 30.8.2021

Ergänzungen oder Änderungen vorbehalten. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte auch der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 24.8.2021.

Weitere Informationen:

Das Sächsische Kultusministerium formuliert als oberstes Ziel für die Schule, weitere Einschränkungen beim Regelbetrieb zu vermeiden. Wechselunterricht und eingeschränkter Regelbetrieb sind zukünftig nicht mehr an Inzidenzwerte, sondern an die sogenannte Überlastungsstufe gebunden.

Für alle Lehrkräfte und Eltern besteht die Möglichkeit sich durch mobile Impfteams an Stützpunktschulen impfen zu lassen. Für die Grundschule Hohnstädt wäre dies am Gymnasium St. Augustin in Grimma am 17.9. und am 15.10. 2021 möglich. Wenn Interesse besteht, melden Sie sich bitte bis 8.9 2021 dafür im Sekretariat an. Es erfolgt keine Erfassung von Namen oder Daten. Wir benötigen nur eine zahlenmäßige Erfassung, die wir an die Stützpunktschule weiterleiten.

Bitte beachten Sie weiterfolgende und ergänzende Informationen auf unserer Homepage. Für Rückfragen stehe ich gern bereit.

Diana Pohl, komm. Schulleiterin

Informationen zu Änderung ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 wird aufgrund der Regelungen der aktualisierten Sächsischen Schul- und Kinderbetriebseinschränkungsverordnung in der Grundschule nur noch einmal wöchentlich getestet.

Wir bitten alle Eltern weiterhin gut darauf zu achten, dass vor dem Schultor besonders beim Einlass zu Schulbeginn, das Tragen des Mundschutzes für alle weiterhin erforderlich ist. Im Schulgelände dürfen die Kinder den Mundschutz abnehmen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/21_06_24_Saechsische_Schul-und_Kitabetriebseinschraenkungsverordnung.pdf

Die Schulleitung

Schulsozialarbeiterin A. Just-Schmidt

Informationen zur neuen Verordnung – Änderungen ab dem 14.6.2021

Ab Montag tritt die neue Schul-und Kitabetriebseinschränkungsverordnung in Kraft. Dort ist u.a. geregelt, dass bei einem Inzidenzwert unter 35 jede Schule die Verpflichtung zum Tragen einer Maske selbst festlegen kann. Unsere Schulkonferenz hat am 10. Juni beschlossen, dass der Mund-Nasenschutz ab 14.06. für Schüler und Lehrer/Erzieher auf dem gesamten Schulgelände bis auf Weiteres entfällt. Bitte beachten Sie, dass vor dem Schulgelände laut aktueller Verordnung, das Tragen einer Maske noch verpflichtend ist. Der aktuelle Stundenplan behält seine Gültigkeit.

Die Schulleitung

Hinweise für den Start am 25.5.2021

  • Am Dienstag, den 25.5.2021, kommen alle Kinder wieder zusammen in die Schule. Der Wechselunterricht wird beendet. Es findet Klassenleiterunterricht statt.
  • Es gilt der Stundenplan wie vor dem Wechselunterricht weiter.
  • Der Unterricht findet nur in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht statt sowie für Klasse 4 in Englisch. Die Kinder brauchen für diese Fächer die Materialien.
  • Es gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen: medizinischer Mundschutz außerhalb vom Klassenzimmer, 2x wöchentlich Testung oder Nachweis eines anerkannten Testzentrums, Pausen und Unterricht nur im Klassenverband
  • Bitte bestellen Sie das Essen für ihr Kind für die fehlenden Tage gegebenenfalls noch nach, wenn Sie bei der Bestellung des Essenplans Tage für den Wechselunterricht ausgelassen hatten.

Information vom 20.5.2021-Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz außer Kraft. Damit findet ab dem 25.5.2021 wieder Präsenzunterricht und die Durchführung im eingeschränkten Regelbetrieb statt. Das bedeutet, dass ab Dienstag wieder alle Kinder am Unterricht teilnehmen dürfen. Wir starten also mit Klassenleiterunterricht und dem entsprechenden Stundenplan. Der Unterricht umfasst wie gehabt die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Sachunterricht sowie für Klasse 4 Englisch.

Es gilt weiterhin das Tragen eines medizinischen Mundschutzes außerhalb der Klassenzimmer, die zweimalige wöchentliche Testung, die qualifizierte Selbstauskunft ist nicht mehr zulässig, es gelten Testnachweise anerkannter Testzentren. Schulbesuchspflicht besteht weiterhin nicht. Bitte melden Sie Ihr Kind ab, wenn es nicht am Präsenzunterricht teilnimmt.

Notbetreuung: Weiterhin wird laut Änderung der Allgemeinverfügung bereits ab 21.5.2021 eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht. Eltern geben dazu lediglich eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist.

Die Schulleitung

Weitreichende Neuregelungen für den Schulbetrieb- Information vom 11.5.2021

Liebe Eltern,

folgenden Neuregelungen werden von allen gemeinsam zeitnah umzusetzen sein. Bitte bereiten Sie sich für den Schulstart am 17.5. (also nach Feiertag und freibeweglichen Ferientag) darauf vor.

Die Schulleitung

Informationen zur Umsetzung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 11.5.2021

Die Bundesregierung hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und damit auch weitreichende Neuregelungen erlassen, die auch für den Schulbetrieb relevant sind. Das sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird die entsprechenden Vorschriften der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsens zeitnah an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen.

Diese Neuregelungen werden nun gelten:

  • Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft: Die Tests müssen in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Anerkannt werden auch Tests durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Corona Testverordnung (u.a. Testzentren) und Tests, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch ausgebildetes Personal erfolgt sind. Bei den genannten Testnachweisen darf die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen. Für Schüler und Schülerinnen, die aufgrund einer Behinderung den Selbsttest nicht durchführen können, werden noch weitere Regelungen folgen.
  • Ausnahmen für Grundschüler unter 6 Jahren: Schüler und Schülerinnen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können am Unterricht teilnehmen und die Schule betreten, ohne sich testen zu lassen.
  • Ausnahmen für Geimpfte und Genesene: Für die Teilnahme am Unterricht sind geimpfte und genesene Personen den getesteten Personen gleichgestellt. Lehrkräfte, schulisches Personal und Schüler/Schülerinnen, die geimpft oder genesen sind, werden von der Testpflicht befreit. Ausnahmen für geimpfte oder getestete Personen gelten nicht, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 oder eine aktuelle Infektion damit bestehen.
  • Definition von geimpften und genesenen Personen: Diese wird in der Covid-19-Schutzmaßnahmen -Ausnahmeverordnung geregelt. (geimpfte/asymptomatische Person= Personen mit Impfausweis hinsichtlich vollständiger Schutzimpfung; genesene/asymptomatische Person = Personen mit Genesenennachweis mit zugrundeliegender Testung durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis, die mind. 28 Tage /max. 6 Monate zurückliegt)
  • Ausnahme von Absonderungspflichten: Wenn aufgrund festgestellter Infektion mit dem CoronaSARS-CoV-2 eine Verpflichtung zur Absonderung besteht, sind Geimpfte und Genesene davon freigestellt. (Ausnahme wenn Kontakt zu infizierten Personen mit der in Deutschland noch nicht verbreitenden Virusvariante bestand.)

Aktuelle Hinweise zu neuen Hygienemaßnahmen im Schulbus (ÖPNV) vom 3.5.2021

Bitte beachten Sie diese Information, wenn Ihr Kind mit dem Schulbus fährt:

Auf Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – lfSG), das am 23. April 2021 in Kraft getreten ist, gelten neue Bestimmungen zur Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-lnzidenz (Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) den Schwellenwert von 100 überschreitet, treten ab dem übernächsten Tag folgende Maßnahmen in Kraft:

  • für Fahrgäste besteht sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an einer Haltestelle die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)
  • für das Personal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz)

Ergänzende Information zum weiteren

Hort- und Schulbetrieb ab 27.4.2021

Wie bereits angekündigt, möchten wir Sie heute über die genaue Verfahrensweise zur Betreuung Ihrer Kinder ab dem 27.4.2021 informieren. Ab dieser Woche wird in der Schule das Wechselmodell im wöchentlichen Modus stattfinden. Für die Notbetreuung und den Hort gilt Folgendes:

Notbetreuung: Ab dem 27.04.2021 werden die Kinder mit Notbetreuungsanspruch vormittags über die Schule betreut. Weitere Bedarfe können nicht berücksichtigt werden. Entsprechende Formulare zur Beantragung der Notfallbetreuung finden Sie hier. Alle bisher eingereichten Formblätter zur Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit.

Hort: Der Hort arbeitet bei einer Inzidenz von unter 165 (§28b IfSG) auch weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb zu den Ihnen bekannten Zeiten. Der Frühhort findet von 6:00 Uhr bis 7:35 Uhr und nach Unterrichtsende bis 16:00 Uhr statt. Alle Kinder mit gültigem Betreuungsvertrag können täglich eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, unabhängig von der Phase des Wechselmodels bzw. dem Anspruch auf Notbetreuung. Für Hortkinder, die keinen Präsenzunterricht haben, steht die Betreuung vom regulären Unterrichtsende bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

Zur Planung und Sicherheit geben Sie bitte das angefügte Formular: Hort_Anmeldung ab 27.04. wochenweise Ihrem Kind mit.

Für individuelle Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Schul-und Hortleitung

Aktuelle Information zum weiteren Schulbetrieb ab 26.4.2021

Wie Sie bestimmt schon in den Medien erfahren haben, hat der Deutsche Bundestag gestern den Entwurf eines vierten Bevölkerungsschutzgesetztes beschlossen. Damit wird der weitere Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April 2021 nach festen Inzidenzwerten einheitlich geregelt. Folgende Schwellenwerte entscheiden jeweils über das weitere Vorgehen:

Ab einer 7 Tage Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt für alle Schularten Wechselunterricht. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen ist ab dem übernächsten Tag kein Präsenzunterricht mehr möglich. Die Schulen bleiben geschlossen, bis der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 unterschreitet.

Für unseren weiteren Schulbetrieb bedeutet das:

Wechselunterricht ab Montag, den 26.4.2021

Alle Klassen werden dazu in zwei Gruppen unterteilt. Es findet immer abwechselnd ein Tag Unterricht und ein Tag Lernen zu Hause statt. Es gibt jeweils eine A-Woche und eine B-Woche. Am Montag, 26.4.21, beginnen alle mit der A-Woche. Die Gruppe 1 startet mit Unterricht vor Ort jeweils montags, mittwochs und freitags. Die Gruppe 2 startet mit dem Unterricht dienstags und freitags. An den anderen Tagen erledigen die Kinder jeweils ihre Aufgaben zu Hause. In der darauf folgenden Woche wird getauscht. Das heißt die Gruppe 2 beginnt dann montags und die Gruppe 1 dienstags mit Unterricht. Genaue Informationen zur Gruppeneinteilung in den Klassen, zu den Aufgaben und zum Ablauf erhalten Sie von den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen.

Schwerpunkt-Fächer werden beibehalten

Auch im Wechselmodell wird an der Unterrichtung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch für Klasse 4 festgehalten.

Besonderheiten der häuslichen Lerntage zu Hause

Der Präsenzunterricht und die häusliche Lernzeit zu Hause werden lernförderlich miteinander verknüpft. Die Kinder erhalten für die häusliche Lernzeit hauptsächlich Aufgaben zur Übung und Festigung. Diese beziehen sich auf das Erlernte an den Präsenztagen. Dass Eltern die nun folgenden häuslichen Lernzeittage wohl nicht mit der bisherigen Intensität vergangener Lernzeit unterstützen können, ist den Verantwortlichen bewusst. Ein Elternbrief von Herrn Christian Piwarz wird noch folgen.

Alle Lehrer und Lehrerinnen werden dies bei der Aufgabenerteilung berücksichtigen und sensibel damit umgehen. Wenn Sie Fragen oder Sorgen damit haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die jeweiligen Klassenlehrer.

Hortbetreuung und Notbetreuung

Die Hortbetreuung findet bis zu einer Inzidenz von 165 weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb statt. Ab Montag bedeutet das einerseits, dass Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf an den häuslichen Lernzeittagen bereits morgens durch den Hort betreut werden. Kinder, die dies betrifft, treffen sich am Montag, 7.35 Uhr in der Turnhalle. (Ein Notbetreuungsformular ist noch nicht erforderlich.) Bitte weiterhin an die Maskenpflicht denken. Zum anderen finden der Frühhort und der Nachmittagshort regulär statt. Für Kinder, die im Unterricht sind, beginnt nach diesem ebenfalls die reguläre Hortzeit. Die Hortzeit geht bis 16 Uhr.

Selbsttestung

Alle Schüler und Schülerinnen sind weiterhin zur regelmäßigen Durchführung der Antigen-Selbsttests unter Anleitung und Aufsicht von Schule oder Hort verpflichtet.

Sonderregelung für Klasse 4 ab einem Inzidenzwert von 165

Abweichend von den bisherigen Informationen gilt für die 4. Klassen, dass diese auch bei einem Inzidenzwert über 165 im wöchentlichen Wechselmodell unterrichtet werden.

Schulspeisung

Bitte melden Sie Ihr Kind für die Tage, an denen es nicht in der Schule sein wird, selbst beim Essensanbieter Spalteholz ab.

Liebe Eltern, das Wechselmodell ist für unsere Grundschule neu und wird für alle Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Erzieher eine neue Herausforderung sein, die wir gemeinsam bewältigen müssen. Wenn es Ihrerseits Fragen und Sorgen gibt, wenden Sie sich gern an die Klassenlehrer oder an die Schulleitung, so dass wir darüber sprechen und gemeinsam einen guten Weg finden können.

Wir informieren Sie über die Homepage weiterhin aktuell.

Die Schulleitung

Informationen zum Schulstart und neuen Regelungen ab 12.4.2021

Fortführung des eingeschränkten Regelbetriebs

Ab Montag den 12.4.2021, folgt der Schulbetrieb weiter mit dem Konzept des eingeschränkten Regelbetriebs. Alle Klassen lernen weiter ausschließlich im Klassenverband so wie es auch schon vor den Osterferien erfolgte. Die Stundenpläne bleiben weitestgehend unverändert. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klasse 4 auf Englisch. Die Maskenpflicht beim Einlass in die Schule sowie auf den Gängen und den Wegen zur Pause bleibt bestehen.

Verstärkte Hygienemaßnahmen-Testung aller Kinder der Schule

Damit die Grundschulen unabhängig von Inzidenzzahlen geöffnet bleiben können, gelten nun verstärkte Infektionsschutzmaßnahmen. Dazu gehört, die zweimalige wöchentliche Testung von allen Kindern der Schule. Diese Selbsttests werden jeweils montags und donnerstags in der 1. Stunde, unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden dabei sensibel vorgehen und mit den Kindern die Testung Schritt für Schritt vornehmen. Zur Testung werden SARS-Cov-2 Antigen Schnelltest von BOSON Biotech genutzt, die uns vom Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung gestellt werden. Testergebnisse werden in der Klasse nicht bekannt gegeben. Im nachfolgenden Video und Dokument ist zu erfahren, wie die Testung durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass nur noch getestete Personen (Corona-Test nicht älter als 3 Tage) das Schulgelände betreten dürfen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

Formular zum Einverständnis über die Testung

Für diese Testung wird das Einverständnis der Eltern benötigt. Bitte geben Sie dazu das nachfolgende Formular ausgefüllt am Montag mit. Sollte es am Montag noch nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie einverstanden sind und das Formular zügig nachreichen spätestens jedoch bis zum 13.4.2021. Wenn Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, muss das Kind in die häusliche Lernzeit und der Schule fernbleiben.

Wenn Sie die Testung selbst, durch einen Arzt oder ein Testzentrum vornehmen möchten, geben Sie bitte die entsprechenden ausgefüllten Formulare mit. (nicht älter als 3 Tage)

Aktueller Hygieneplan

Den aktuellen Hygieneplan für die Grundschule Hohnstädt mit allen Hygienemaßnahmen im Überblick können Sie hier einsehen:

Wir freuen uns auch bei allen Einschränkungen auf den gemeinsamen Schulbeginn nach den Osterferien.

Die Schulleitung

Informationen 8.3.2021 – Aktualisierter Hygieneplan

Schulrelevante Informationen zur aktuellen Situation

Ergänzungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Liebe Eltern, bitte beachten Sie, dass Ihr Kind eine medizinische, gut sitzende Maske für die Schule benötigt. Geben Sie am besten auch eine Ersatzmaske mit. Bitte achten Sie auch als Eltern auf die Maskenpflicht auf dem Parkplatz und beim Abholen der Kinder.

Ein guter Tipp, wie Masken für Kinder angepasst werden können, finden Sie hier:

Masken für die Kinder anpassen – eine kurze Anleitung – Dr. Kunkel Apotheken – Stadt-Apotheke, Titisee-Apotheke und Münster-Apotheke in Titisee-Neustadt (dr-kunkel-apotheken.de)

Ergänzungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Liebe Eltern, bitte beachten Sie, dass Ihr Kind eine medizinische, gut sitzende Maske für die Schule benötigt. Geben Sie am besten auch eine Ersatzmaske mit. Bitte achten Sie auch als Eltern auf die Maskenpflicht auf dem Parkplatz und beim Abholen der Kinder.

Liebe Eltern, wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, starten die Grundschulen am 15. Februar mit dem Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb. Dafür haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Unterricht und Unterrichtszeiten:

  • Der Regelbetrieb wird unter Einschränkungen aufgenommen. Die Schulbesuchspflicht ist vorerst aufgehoben. Das heißt, dass den Eltern die Entscheidung überlassen wird, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Sollten Sie die Entscheidung treffen, dass ihr Kind nicht in die Schule kommt, geben Sie bitte bis Montag, 15.2.21, dem Klassenlehrer Bescheid.
  • Es findet Klassenleiterunterricht statt, das heißt konsequente Klassentrennung. Wir starten am Montag mit den 1./2. Klassen, 1.-4. Stunde, mit den 3./4. Klassen, 1.-5. Stunde.
  • Am Montag erhalten die Kinder den weiteren Plan von ihrem Klassenlehrer.
  • Der Fokus liegt im Unterricht auf den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht sowie in Klasse 4 auf Englisch.
  • Unterrichtsangebote in den anderen Fächern werden nach Möglichkeit fächerübergreifend hinzugezogen.
  • Momentan findet kein Sport- und Schwimmunterricht statt, dafür gibt es reichlich Bewegungspausen und Bewegungsangebote.
  • Bitte geben Sie am Montag für die Kinder der 1. – 3. Klasse die Zeugnismappe mit.

Hygieneschutzregeln:

  • Es gelten die bewährten Hygieneschutzregeln weiter. Alle Kinder benötigen eine Maske. (Bitte keine Tücher oder Schals.)
  • Beim Einlass am Schultor, beim Laufen durch die Schulgänge oder zum Essen ist diese für alle zu tragen. Im Unterricht ist es nicht verpflichtend.
  • Bitte beachten Sie unseren aktualisierten Hygieneplan.

Mittagversorgung:

  • Die Essensversorgung wird wieder durch die Firma Spalteholz gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur ein Mittagsgericht angeboten wird. Es sind alle Kinder eingeplant. Bitte melden Sie Ihr Kind selbst ab, wenn es nicht mitessen soll.

Die Essenspläne für die kommenden beiden Wochen können Sie hier entnehmen.

Schulbus:

  • Nach Information des ÖPV Landkreis Leipzig gilt wieder der reguläre Fahrbetrieb.
  • Die Busbegleitung morgens bei der Ankunft erfolgt wieder.

Hort:

  • Die Hortbetreuung findet statt. Auch hier wird eine konsequente Gruppentrennung eingehalten und es gelten die gleichen Hygieneschutzregeln wie am Vormittag.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in den Klassen und werden Sie über den weiteren Ablauf aktuell informieren.

Die Schulleitung

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts ab 15. Februar 2021

Liebe Eltern, wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, starten die Grundschulen am 15. Februar mit dem Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb. Dafür haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Unterricht und Unterrichtszeiten:

  • Der Regelbetrieb wird unter Einschränkungen aufgenommen. Die Schulbesuchspflicht ist vorerst aufgehoben. Das heißt, dass den Eltern die Entscheidung überlassen wird, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Sollten Sie die Entscheidung treffen, dass ihr Kind nicht in die Schule kommt, geben Sie bitte bis Montag, 15.2.21, dem Klassenlehrer Bescheid.
  • Es findet Klassenleiterunterricht statt, das heißt konsequente Klassentrennung. Wir starten am Montag mit den 1./2. Klassen, 1.-4. Stunde, mit den 3./4. Klassen, 1.-5. Stunde.
  • Am Montag erhalten die Kinder den weiteren Plan von ihrem Klassenlehrer.
  • Der Fokus liegt im Unterricht auf den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht sowie in Klasse 4 auf Englisch.
  • Unterrichtsangebote in den anderen Fächern werden nach Möglichkeit fächerübergreifend hinzugezogen.
  • Momentan findet kein Sport- und Schwimmunterricht statt, dafür gibt es reichlich Bewegungspausen und Bewegungsangebote.
  • Bitte geben Sie am Montag für die Kinder der 1. – 3. Klasse die Zeugnismappe mit.

Hygieneschutzregeln:

  • Es gelten die bewährten Hygieneschutzregeln weiter. Alle Kinder benötigen eine Maske. (Bitte keine Tücher oder Schals.)
  • Beim Einlass am Schultor, beim Laufen durch die Schulgänge oder zum Essen ist diese für alle zu tragen. Im Unterricht ist es nicht verpflichtend.
  • Bitte beachten Sie unseren aktualisierten Hygieneplan.

Mittagversorgung:

  • Die Essensversorgung wird wieder durch die Firma Spalteholz gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur ein Mittagsgericht angeboten wird. Es sind alle Kinder eingeplant. Bitte melden Sie Ihr Kind selbst ab, wenn es nicht mitessen soll.

Die Essenspläne für die kommenden beiden Wochen können Sie hier entnehmen.

Schulbus:

  • Nach Information des ÖPV Landkreis Leipzig gilt wieder der reguläre Fahrbetrieb.
  • Die Busbegleitung morgens bei der Ankunft erfolgt wieder.

Hort:

  • Die Hortbetreuung findet statt. Auch hier wird eine konsequente Gruppentrennung eingehalten und es gelten die gleichen Hygieneschutzregeln wie am Vormittag.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in den Klassen und werden Sie über den weiteren Ablauf aktuell informieren.

Die Schulleitung

Information zur Ausgabe der Halbjahresinformationen und Bildungsempfehlungen

Klasse 4

Für die 4. Klassen erfolgt die Ausgabe der Halbjahresinformation und der Bildungsberatung am Mittwoch, 10.02.2021, 11.00-12.30 Uhr vor der Turnhalle. Aufgrund der aktuellen Wetterlage stehen die Parkplätze nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Bitte fahren Sie bis in Höhe des Turnhalleneingangs und bleiben Sie am besten im Auto sitzen. Achten Sie darauf, eine Maske zu tragen und halten Sie den nötigen Abstand ein. Halten Sie bitte Ihre Ausweise bereit. Zügiges weiterfahren verhindert Stau und Wartezeiten.

Klassen 1-3

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen für die Klassen 1-3 wird auf den 15.01.2021verlegt. Sollte die Notbetreuung zu diesem Zeitpunkt fortgeführt werden, bitten wir alle Eltern die Zeugnisse klassenweise wie folgt abzuholen:

Kl.1 / 11.45-12.45 Uhr

Kl. 2 / 12.45-13.45 Uhr

Kl.3 / 13.45-14.45 Uhr

Vielen Dank!

R.Geidelt, Schulleiterin

Ausleihmöglichkeit von Laptops während der häuslichen Lernzeit 

Wenn zu Hause in der Familie nicht die Möglichkeit besteht an einem Computer zu arbeiten, kann für die häusliche Lernzeit ein Laptop an unserer Schule ausgeliehen werden. Bitte wenden Sie sich gern an uns und vereinbaren einen Termin zur Übergabe. 

Die Schulleitung

Information zum Hort – Elternbeiträge




Aktuelles Formular für die Anmeldung zur Notbetreuung

Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind mit dem hier eingestellten Formular für die Notbetreuung an. Bitte tragen Sie das Datum selbst ein.

Informationen zu weiteren Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen vom 11.1.2021

Die Änderung der Ferienregelung ist auf der Grundlage des §33 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetztes nun amtlich durch das Sächsische Staatsministerium bestätigt und ist hier noch einmal für die kommenden Ferienzeiten zusammengefasst:

Ferienregelung im Schuljahr 2021:

Winterferien 30.01. – 6.2.2021, Osterferien 27.3. – 10.4.2021, Sommerferien 26.7. – 3.9.2021, unterrichtsfreier Tag 14.5.2021

Da durch die Streichung bzw. Verlagerung der Winterferien im Einzelfall für betroffene Schüler unbillige Härten entstehen können, besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von Schulveranstaltungen bzw. der Beurlaubung vom Schulbesuch. Ein Antrag mit entsprechender Begründung ist Voraussetzung und muss beim Klassenleiter bzw. Schulleiter vorgelegt werden, der dann darüber entscheidet. Dies gilt wenn zum Beispiel Eltern langfristige und verbindliche Absprachen mit den Arbeitgebern zu Urlaubszeiten vereinbart haben.

Die Veränderung der Ferienregelung zieht weitere Terminänderung mit sich, die teilweise noch in Arbeit sind. Zu den bisher feststehenden gehören:

  • Ausgabe der Bildungsempfehlung am 10.2.2021
  • Ausstellung der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse mit dem Datum 10. 2.2021

Über notwendige Anpassungen der Lehrplaninhalte erwarten wir weitere Regelungen, da diese momentan noch in Abstimmung sind. Bis Ende kommender Woche wird es dazu weitere Entscheidungen geben.

Die Schulleitung

Informationen zu weiteren Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen vom 6.1.2021

Liebe Eltern, wie Sie bestimmt den Medien entnommen haben, hat die Sächsische Staatsregierung die umfangreichen Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 31.01.2021 verlängert. Für den weiteren Schulbetrieb an der Grundschule Hohnstädt bedeutet das Folgendes:

Verlängerung der häuslichen Lernzeit bis zum 29. Januar 2021: Die Lernaufträge für die Kinder der GS Hohnstädt werden weiter über LernSax und die bewährten Kommunikationskanäle fortgeführt. Eine Informationsseite dazu wird in Kürze auf der Homepage eingerichtet, um die gemeinsame Vorgehensweise gut zu entwickeln. Für Fragen zum Programm LernSax und den Lernaufträgen stehen Ihnen weiterhin die Klassenlehrerinnen zur Seite.

Öffnung des Regelbetriebs ab 8. Februar 2021 sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Klassen starten dann mit dem Unterricht in festen Gruppen also mit Klassenleiterunterricht.

Anpassung der Ferienplanung, um Lern- und Bildungsprozessen Kontinuität zu geben. Die Winterferien finden verkürzt vom 30.01. – 06.02.2021 statt. Die Osterferien werden verlängert und dauern zwei Wochen, Ferienbeginn wird der 27. März 2021 sein.

Hinweise für die häusliche Lernzeit: Die Kinder erhalten ihre Aufgaben über das Programm Lernsax. Auf der Startseite können Sie dem Erklärvideo und der Anleitung genau entnehmen, wie dies funktioniert.